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Behandlungsschwerpunkte
Wer wird behandelt?
Dringlichkeit
Behandlungsschwerpunkte

Behandlungsschwerpunkte

Als einem von fünf Notfallmedizinischen Zentren des Landes Rheinland Pfalz steht die Behandlung lebensdrohlicher Erkrankungen oder Unfälle im Mittelpunkt des Notfallzentrums.

Eine strukturierte Ersteinschätzung, um die Behandlungsdringlichkeit zu erfassen ist EDV-basiert mit diagnostischen- und therapeutischen Behandlungspfaden verknüpft, die alle Behandlungsmöglichkeiten der angeschlossenen Fachabteilungen einschließlich der operativen- und Intensivbehandlung.

Behandlungsschwerpunkte sind:

Notfallpatienten profitieren dabei nicht nur von der Erfahrung und den Möglichkeiten der spezialisierten Fachabteilungen, sondern auch vom Zusammenschluss verschiedener Fachabteilungen in Zentren, in denen die gemeinsame Behandlung bestimmter Erkrankungen oder Körperregionen im Mittelpunkt steht.

Überregionales Traumazentrum

Schwerverletzten Patienten rund um die Uhr die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, ist das Ziel der Traumanetzwerke. Von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie wurden 2006 mit der ersten Ausgabe des "Weißbuch-Schwerverletztenversorgung" die strukturellen Voraussetzungen für eine Schwerverletztenversorgung unter standardisierten Qualitätsmaßstäben veröffentlicht. Grundgedanke ist hierbei der regionale Zusammenschluss von Kliniken, die an der Schwerverletztenversorgung beteiligt sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, einer standardisierten apparativen Ausstattung, Verbesserung der Kommunikation und unter Einbeziehung der Rettungsdienste. Kliniken verschiedener Versorgungsstufen (lokale, regionale und überregionale Traumazentren) vereinbaren gemeinsam auf Basis der regionalen Versorgungsmöglichkeiten eine Kooperation zur Aufnahme und ggf. Übernahme von schwerverletzten Patienten mit Ziel, dass der Patient in das für ihn richtige Krankenhaus gelangt um die für ihn bestmögliche Behandlung zu erhalten.
Die Abteilung für Unfallchirurgie ist seit  dem 26.4.2010 als überregionales Traumazentrum auditiert.

Kriterien für die Einstufung der jeweiligen Versorgungsstufe sind neben der apparativen und personellen Ausstattung auch das Vorliegen von Behandlungsalgorithmen und die Verfügbarkeit verschiedener Fachabteilungen (Traumanetzwerk DGU).

Schwerstverletztenartenverfahren

In der Neuordung des stationären Heilverfahrens der Berufsgenossenschaften (BG) hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein dreistufig gegliedertes Heilverfahren eingeführt. Neben der durchgangsärztlichen Versorgung an Krankenhäusern (stationäres Durchgangsarztverfahren - DAV) und dem Verletzungsartenverfahren (VAV) wurde als neues Verfahren zur Versorgung von Schwerst- und Komplexfällen das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) eingeführt. Gleichzeitig wurde das Verletzungsartenverzeichnis einschließlich Erläuterungen neu gefasst und nach Verletzungen für das VAV und SAV untergliedert. Die Abteilung für Unfallchirurgie ist zum Schwerstverletzungsartenverfahren als einziges Haus in der Region von den Berufsgenossenschaften zugelassen.

Was ist das neue Schwerstverletzungsartenverfahren?

Wer wird behandelt?

Wer wird behandelt?

Selbstverständlich werden auch nicht lebensbedrohliche Notfälle von allen im Haus vertretenen Fachgebieten behandelt. Kein Patient wird abgewiesen.
Es besteht die volle Zulassung zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren (SAV). Bei gesundheitlichen Störungen, die offensichtlich nicht in die fachliche Zuständigkeit der in unserem Haus vorhandenen Abteilungen fallen, werden Patienten weitervermittelt, falls erforderlich mit dem Rettungsdienst verlegt. 
Die Abklärung chronischer Beschwerden ohne akute Verschlimmerung oder eine Vorstellung zur Einholung einer Zweitmeinung ist Aufgabe der Fachambulanzen nach vorhergehender Terminvereinbarung.

Bei gesundheitlichen Problemen, die nicht lebensbedrohlich erscheinen, oder bereits länger bestehen bitten wir darum, sich mit dem Hausarzt in Verbindung zu setzen, bzw. die Möglichkeiten des ärztlichen Notfalldienstes (Fr. 16:00 Uhr bis Mo. 7:00 Uhr,  Mi. 14:00 Uhr bis Do. 7:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 19:00 bis 7:00 Uhr des folgenden Tages) in der Bereitschaftspraxis Trier, Feldstraße 16. Sie können zudem die bundesweite Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 nutzen.

Dringlichkeit

Dringlichkeitseinschätzung

Eine Hauptaufgabe in der Notfallmedizin ist das Erkennen und Behandeln eines lebensbedrohlichen Zustands. Die Behandlungsreihenfolge darf sich also nicht in erster Linie an der Reihenfolge des Eintreffens orientieren. Die Dringlichkeitseinschätzung wird EDV-basiert in Anlehnung an das Manchester-Triage-System durchgeführt, einem international etablierten, pflegebasierten Ersteinschätzungssytem. Nach standardisierten Kriterien wird das Ausmaß eines möglicherweise lebensbedrohlichen Zustands dokumentiert und die Behandlungsdringlichkeit festgelegt.
Die Prinzipien der Notfallbehandlung finden sich in den Leitsätzen des Advanced-Trauma-Live-Support (ATLS®)
"treat first what kills first" und "be prepared".

 
 

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